AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schabauer Service und Vertrieb GmbH.
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich durch unsere Geschäftsführung zugestimmt. Vertragserfüllungsverhandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
1. Ein Vertragsanbot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bzw. im Falle von Reparaturleistungen der Beginn der Reparaturtätigkeiten bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene Frist, jedenfalls jedoch einen Monat ab Zugang des Angebots daran gebunden.
2. Weicht die Auftragsbestätigung von der zuvor mündlich getroffenen Vereinbarung ab, so gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung, wenn der Kunde nicht binnen einer Frist von 1 Woche schriftlich ausdrücklich widerspricht.
III. Preis, Kostenvoranschläge
1. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
2. Sollten sich die Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
3. Für Kostenvoranschläge werden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Kundendienst-Verrechnungssätze in Rechnung gestellt. Sämtliche Kostenvoranschläge erfolgen ausdrücklich ohne Gewähr für ihre Richtigkeit und unverbindlich.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bzw Erbringung der Reparaturleistung bar zu bezahlen. Werden in Ausnahmefällen die Reparaturkosten nicht sofort bar bezahlt, wird ein Bearbeitungszuschlag gemäß den jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Kundendienst-Verrechnungssätzen eingehoben. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Im Falle des Zahlungsverzugs, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen zu begehren. Während des Verzugs wird die Geldschuld bei Verbrauchern mit 5 % über dem Basiszinssatz, bei Unternehmern mit 8 % über dem Basiszinssatz verzinst. Bei Unternehmern behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Unser Unternehmen ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Waren auch Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögen, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
Für den Fall des Rücktritts haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 30 % des Bruttorechnungsbetrags oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrags zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrags zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30 % des Bruttorechnungsbetrags oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragpartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzugs, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassobüros zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von 10,90 Euro sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von 3,63 Euro zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Gefahrübergang, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw organisiert. Dabei werden für Transport bzw Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Bei Reparaturarbeiten in unserer Werkstätte gehen die Transportkosten zu Lasten des Bestellers bzw Auftraggebers.
Für Ersatzteil-Lieferungen gilt die jeweils bei Auftragserteilung gültige Ersatzteil-Preisliste. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Empfängers.
Beim Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist (Annahmeverzug).
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 10 % des Bruttorechnungsbetrags in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Unsere Lieferfristangaben sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde.
Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass wir selbst ordnungsgemäß und rechtzeitig vom Händler unserer Wahl beliefert werden. Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, nicht verfügbar sein, werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde nicht zurück, sind wir berechtigt, an Stelle des bestellten Produkts ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt zu liefern oder unsererseits vom Vertrag zurückzutreten.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu eine Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, die aus produktionstechnischen Gründen jedoch nicht weniger als 1 Monat betragen darf, vom Vertrag zurücktreten.
Bei Lieferverzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde wird davon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als 4 Wochen nach Vertragsabschluss an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
IX. Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Geringfügige oder sonstige für den Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, etc).
XI. Gewährleistung, Garantien
1. Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl, ob die Verbesserung oder ein Austausch erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie für uns unmöglich ist oder verglichen mit der anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
2. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Die gelieferte Ware ist innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel zu untersuchen und diese sind uns innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs sowie die Anfechtung wegen Irrtum ausgeschlossen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
3. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher 2 Jahre, für Unternehmer 6 Monate ab Ablieferung der Ware bzw ab Vornahme der Reparaturleistung. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
5. Für Elektro-Haushaltsgeräte übernehmen wir gegenüber den Kunden die Abwicklung der Garantie nach Maßgabe der für das jeweilige Gerät geltenden Garantiebestimmungen des Herstellers bzw des Importeurs. Wir behalten uns vor, einen Garantieanspruch des Kunden abzulehnen, wenn der nicht fachgerechte Anschluss des Geräts, dessen unsachgemäße Bedienung oder ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch durch den Kunden Ursache des Mangels ist. Sollte vom Hersteller oder Importeur ein Garantieanspruch abgelehnt werden, behalten wir uns das Recht vor, unsere Dienstleistung gegenüber dem Kunden weiter zu verrechnen. Sämtliche Garantieanforderungen haben den Kaufbeleg im Original mit Datum, Type und vorhandener Gerätenummer sowie die vollständige Adresse des Kunden zu enthalten.
XII. Schadenersatz
1. a. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
b. Das Vorliegen von leichter bzw grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
c. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang.
2. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder an Stelle eines Gewährleistungsanspruchs geltend gemacht wird.
3. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verloren gegangen Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
XIII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahmen sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere bei Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.
Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
XV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderung gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern; diese hat der Kunde nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XVI. Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Bruttorechnungsbetrags berechtigt.
XVII. Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
2. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das für 2700 Wiener Neustadt sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
XVIII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag bzw Reparaturvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrags von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
XIX. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Sonderbestimmungen für Verbraucher:
Pkt. II./2. gilt mit der Maßgabe, dass der Kunde auf diese Folge des Schweigens im Bestätigungsschreiben hingewiesen werden wird.
Pkt. III./2. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw bei Reparaturleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat der die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Reparaturleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
Pkt. X. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
Pkt. XI./2. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
Pkt XII./1.a. gilt bei Verbrauchergeschäften mit der Maßgabe, dass Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit weiters nicht für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen ausgeschlossen werden.
Pkt. XII./1.b. und c. gelten nicht bei Verbrauchergeschäften. In Ergänzung des Pkt. XIV. (Eigentumsvorbehalt) gilt bei Verbrauchergeschäften weiters folgendes: Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen.
Pkt. XVI. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
Pkt. XVII./2. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.



